Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zwischen
PineApp Labs Inh. Jannik Zachertz
Weserstraße 11,
64560 Riedstadt
– nachfolgend „Anbieter“ –
und den in § 1 Abs. 2 genannten Kunden
– nachfolgend „Kunde“ –
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
(3) Der Gegenstand des Vertrages umfasst:
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Die Erstellung, Programmierung und Bereitstellung von Software-Applikationen (Apps).
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Die Vermarktung von Werbeplätzen innerhalb von Apps.
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Dienstleistungen im Bereich Social Media Marketing sowie die Vermittlung von Influencer-Kooperationen.
§ 2 Leistungen und Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Anbieter erbringt seine Leistungen nach dem Stand der Technik.
(2) Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet. Er hat dem Anbieter alle für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Daten, Unterlagen (z. B. Grafiken, Texte, Zugangsdaten) und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
(3) Verzögerungen, die durch verspätete oder unzureichende Mitwirkung des Kunden entstehen, hat der Anbieter nicht zu vertreten.
§ 3 Abnahme von Softwareleistungen
(1) Nach Fertigstellung der Software (App) oder vereinbarter Teilschritte stellt der Anbieter dem Kunden das Werk zur Abnahme bereit.
(2) Die Abnahme erfolgt vorrangig durch eine persönliche oder digitale Unterschrift im Rahmen eines Abnahmegesprächs.
(3) Erfolgt keine förmliche Abnahme nach Abs. 2, gilt die Software als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Rechnungsstellung oder Bereitstellung des Werks schriftlich unter Angabe von Gründen widerspricht (Abnahmefiktion). Voraussetzung hierfür ist, dass der Anbieter den Kunden bei Beginn der Frist auf diese Folge besonders hingewiesen hat.
§ 4 Besonderheiten Social Media Marketing, Kampagnen & Influencer-Vermittlung
(1) Vermittlungsleistung: Bei der Vermittlung von Influencern schuldet der Anbieter lediglich die ordnungsgemäße Auswahl und Kontaktanbahnung, nicht jedoch den konkreten Werbeerfolg oder ein bestimmtes Verhalten des Influencers, sofern nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart wurde.
(2) Kampagnen & Werbeerfolg: Die folgenden Bestimmungen gelten für alle Social Media Kampagnen und Werbeschaltungen, unabhängig davon, ob diese auf fremden Plattformen (z. B. Instagram, TikTok, Facebook) oder auf hauseigenen Plattformen/Apps des Anbieters durchgeführt werden:
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Der Anbieter schuldet die fachgerechte Durchführung der Kampagne nach bestem Wissen, jedoch keinen spezifischen wirtschaftlichen Werbeerfolg (z. B. bestimmte Verkaufszahlen, Leads, Klickraten oder Follower-Zuwachs).
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Der Anbieter hat keinen Einfluss auf die Algorithmen der Plattformbetreiber. Änderungen in der Ausspielungslogik oder Sperrungen durch Plattformbetreiber liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters.
(3) Inhalte & Rechtliches: Der Anbieter übernimmt keine Prüfungspflicht und keine Haftung für die wettbewerbs-, marken-, datenschutz- oder urheberrechtliche Zulässigkeit der vom Kunden bereitgestellten Inhalte, Werbemittel oder Zielseiten (Landingpages). Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrigen Inhalten des Kunden beruhen.
(4) Verfügbarkeit: Bei Werbeschaltungen in eigenen Apps des Anbieters bemüht sich dieser um eine Verfügbarkeit von 98 % im Jahresmittel. Ausgenommen hiervon sind notwendige Wartungsarbeiten oder Störungen durch höhere Gewalt oder technische Probleme außerhalb des Machtbereichs des Anbieters.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt die Vergütung gemäß Angebot des Anbieters.
(2) Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
§ 6 Gewährleistung und Mängelhaftung
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Software bei Übergabe die vereinbarte Beschaffenheit aufweist und nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
(3) Einschränkung der Umgebung: Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf die Funktionsfähigkeit der Software in der zum Zeitpunkt der Abnahme aktuellen Systemumgebung (z.B. spezifische Betriebssystemversionen von iOS/Android, Browserversionen oder API-Stände von Drittanbietern).
(4) Ausschluss bei externen Änderungen: Ein Mangel liegt insbesondere nicht vor, wenn eine Funktionsstörung durch Änderungen der IT-Infrastruktur des Kunden, durch Updates des Betriebssystems (z. B. neue iOS/Android-Versionen) oder durch Änderungen von Schnittstellen (APIs) von Drittanbietern (z. B. Social-Media-Plattformen, Zahlungsdienstleister) verursacht wird, die nach dem Zeitpunkt der Abnahme eingetreten sind.
(5) Wartung vs. Gewährleistung: Anpassungen der Software an veränderte Rahmenbedingungen (wie unter Abs. 4 beschrieben) sind nicht Bestandteil der Gewährleistung, sondern bedürfen einer gesonderten Vergütungsvereinbarung (Wartungsvertrag) oder werden nach Aufwand abgerechnet.
(6) Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich und unter nachvollziehbarer Schilderung der Fehlersymptome zu rügen (§ 377 HGB).
§ 7 Haftungsbeschränkung (Haftungsschild)
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen.
(4) Der Anbieter haftet nicht für Datenverluste, wenn der Kunde keine täglichen Backups durchgeführt hat. Die Haftung beschränkt sich auf den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(5) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Störungen, die durch die Betreiber von App-Stores (z. B. Apple, Google) oder Social-Media-Plattformen entstehen (z. B. Ablehnung der App, Sperrung von Accounts).
§ 8 Übertragung von Rechten und Pflichten (Vertragsübernahme)
Der Kunde erteilt bereits jetzt seine Zustimmung dazu, dass der Anbieter berechtigt ist, sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag im Wege der befreienden Vertragsübernahme auf eine durch den Anbieter noch zu gründende oder bereits bestehende Kapitalgesellschaft (insbesondere GmbH oder UG haftungsbeschränkt) zu übertragen, sofern das Einzelunternehmen des Anbieters in diese Gesellschaft eingebracht oder auf diese ausgegliedert wird.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.