Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
PineApp Labs Inh. Jannik Zachertz
Weserstraße 11, 64560 Riedstadt
– nachfolgend „Anbieter“ oder „Volo“ genannt –
Um unseren verschiedenen Angeboten gerecht zu werden, sind diese AGB in drei Teile gegliedert:
- Teil A: AGB für Agenturdienstleistungen (App-Entwicklung, Marketing)
- Teil B: Nutzungsbedingungen und Endkunden-AGB für die Volo App
- Teil C: Händler-AGB (Plattformvertrag) für Veranstalter auf Volo
Teil A: AGB für Agenturdienstleistungen
Zwischen dem Anbieter und den in § 1 Abs. 2 genannten Kunden (nachfolgend „Kunde“).
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen im Bereich der Agenturdienstleistungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
(3) Der Gegenstand des Vertrages umfasst:
- Die Erstellung, Programmierung und Bereitstellung von Software-Applikationen (Apps).
- Die Vermarktung von Werbeplätzen innerhalb von Apps.
- Dienstleistungen im Bereich Social Media Marketing sowie die Vermittlung von Influencer-Kooperationen.
§ 2 Leistungen und Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Anbieter erbringt seine Leistungen nach dem Stand der Technik.
(2) Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet. Er hat dem Anbieter alle für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Daten, Unterlagen (z. B. Grafiken, Texte, Zugangsdaten) und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
(3) Verzögerungen, die durch verspätete oder unzureichende Mitwirkung des Kunden entstehen, hat der Anbieter nicht zu vertreten.
§ 3 Abnahme von Softwareleistungen
(1) Nach Fertigstellung der Software (App) oder vereinbarter Teilschritte stellt der Anbieter dem Kunden das Werk zur Abnahme bereit.
(2) Die Abnahme erfolgt vorrangig durch eine persönliche oder digitale Unterschrift im Rahmen eines Abnahmegesprächs.
(3) Erfolgt keine förmliche Abnahme nach Abs. 2, gilt die Software als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Rechnungsstellung oder Bereitstellung des Werks schriftlich unter Angabe von Gründen widerspricht (Abnahmefiktion). Voraussetzung hierfür ist, dass der Anbieter den Kunden bei Beginn der Frist auf diese Folge besonders hingewiesen hat.
§ 4 Besonderheiten Social Media Marketing, Kampagnen & Influencer-Vermittlung
(1) Vermittlungsleistung: Bei der Vermittlung von Influencern schuldet der Anbieter lediglich die ordnungsgemäße Auswahl und Kontaktanbahnung, nicht jedoch den konkreten Werbeerfolg oder ein bestimmtes Verhalten des Influencers, sofern nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart wurde.
(2) Kampagnen & Werbeerfolg: Die folgenden Bestimmungen gelten für alle Social Media Kampagnen und Werbeschaltungen, unabhängig davon, ob diese auf fremden Plattformen (z. B. Instagram, TikTok, Facebook) oder auf hauseigenen Plattformen/Apps des Anbieters durchgeführt werden:
- Der Anbieter schuldet die fachgerechte Durchführung der Kampagne nach bestem Wissen, jedoch keinen spezifischen wirtschaftlichen Werbeerfolg (z. B. bestimmte Verkaufszahlen, Leads, Klickraten oder Follower-Zuwachs).
- Der Anbieter hat keinen Einfluss auf die Algorithmen der Plattformbetreiber. Änderungen in der Ausspielungslogik oder Sperrungen durch Plattformbetreiber liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters.
(3) Inhalte & Rechtliches: Der Anbieter übernimmt keine Prüfungspflicht und keine Haftung für die wettbewerbs-, marken-, datenschutz- oder urheberrechtliche Zulässigkeit der vom Kunden bereitgestellten Inhalte, Werbemittel oder Zielseiten (Landingpages). Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrigen Inhalten des Kunden beruhen.
(4) Verfügbarkeit: Bei Werbeschaltungen in eigenen Apps des Anbieters bemüht sich dieser um eine Verfügbarkeit von 98 % im Jahresmittel. Ausgenommen hiervon sind notwendige Wartungsarbeiten oder Störungen durch höhere Gewalt oder technische Probleme außerhalb des Machtbereichs des Anbieters.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt die Vergütung gemäß Angebot des Anbieters.
(2) Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
§ 6 Gewährleistung und Mängelhaftung
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Software bei Übergabe die vereinbarte Beschaffenheit aufweist und nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
(3) Einschränkung der Umgebung: Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf die Funktionsfähigkeit der Software in der zum Zeitpunkt der Abnahme aktuellen Systemumgebung (z. B. spezifische Betriebssystemversionen von iOS/Android, Browserversionen oder API-Stände von Drittanbietern).
(4) Ausschluss bei externen Änderungen: Ein Mangel liegt insbesondere nicht vor, wenn eine Funktionsstörung durch Änderungen der IT-Infrastruktur des Kunden, durch Updates des Betriebssystems (z. B. neue iOS/Android-Versionen) oder durch Änderungen von Schnittstellen (APIs) von Drittanbietern verursacht wird, die nach dem Zeitpunkt der Abnahme eingetreten sind.
(5) Wartung vs. Gewährleistung: Anpassungen der Software an veränderte Rahmenbedingungen sind nicht Bestandteil der Gewährleistung, sondern bedürfen einer gesonderten Vergütungsvereinbarung (Wartungsvertrag).
(6) Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich und unter nachvollziehbarer Schilderung der Fehlersymptome zu rügen (§ 377 HGB).
§ 7 Haftungsbeschränkung (Haftungsschild)
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen.
(4) Der Anbieter haftet nicht für Datenverluste, wenn der Kunde keine täglichen Backups durchgeführt hat. Die Haftung beschränkt sich auf den Aufwand, der zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(5) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Störungen, die durch die Betreiber von App-Stores oder Social-Media-Plattformen entstehen.
§ 8 Übertragung von Rechten und Pflichten
Der Kunde erteilt bereits jetzt seine Zustimmung dazu, dass der Anbieter berechtigt ist, sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag im Wege der befreienden Vertragsübernahme auf eine durch den Anbieter noch zu gründende oder bereits bestehende Kapitalgesellschaft (insbesondere GmbH oder UG) zu übertragen, sofern das Einzelunternehmen des Anbieters in diese Gesellschaft eingebracht wird.
Teil B: Nutzungsbedingungen und Endkunden-AGB für die Volo App
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Volo App und des dazugehörigen Web-Portals durch Endkunden (Nutzer). Sie regeln die kostenlose Nutzung, Community-Funktionen sowie den Erwerb von Tickets.
§ 2 Plattform- und Vermittlungsmodell
(1) Volo fungiert ausschließlich als technische Plattform und Vermittler zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Veranstalter/Händler (nachfolgend „Händler“).
(2) Wichtig: Beim Kauf oder der Buchung eines Tickets kommt der Kaufvertrag (bzw. Teilnahmevertrag) ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem Händler zustande. Volo wird nicht Vertragspartner dieses Vertrages und ist nicht der Veranstalter der Events. Sämtliche Ansprüche wegen Leistungsstörungen, Ausfall oder Qualitätsmängeln der Veranstaltung sind direkt gegenüber dem Händler geltend zu machen.
§ 3 Registrierung und Nutzerkonto
(1) Zur Nutzung der App ist eine Registrierung erforderlich. Pro Person darf nur ein Konto angelegt werden. Das Mindestalter für die Registrierung und den Ticketkauf beträgt 18 Jahre, es sei denn, es liegt die ausdrückliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vor.
(2) Bei Löschung des Kontos verfallen nicht genutzte Tickets und etwaiges Guthaben/Punkte ersatzlos. Bewertungen des Nutzers können anonymisiert erhalten bleiben.
§ 4 Ticketkauf, Zahlungsabwicklung und Preise
(1) Die in der App angezeigten Preise sind Endpreise inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es fallen keine zusätzlichen Volo-Servicegebühren für den Nutzer an.
(2) Der Vertragsschluss mit dem Händler kommt zustande, sobald der Nutzer den Bezahlvorgang in der App erfolgreich abschließt. Die Tickets werden digital in der App hinterlegt (kein Postversand).
(3) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den lizenzierten Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe Ltd.). Volo selbst ist kein Zahlungsdienstleister, sondern nutzt Stripe Connect für das Einziehen und Weiterleiten der Gelder.
§ 5 Widerrufsrecht und Ausnahmen
(1) Kein Widerrufsrecht bei Freizeitveranstaltungen: Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Dies bedeutet, dass für termingebundene Event-Tickets kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
(2) Für Angebote, die nicht unter diese Ausnahme fallen, gilt die gesetzliche Widerrufsbelehrung, die auf Anfrage über info@pineapplabs.de zur Verfügung gestellt wird.
§ 6 Stornierung, Ausfall und Rückerstattung
(1) Stornobedingungen der Händler: Jeder Händler legt für seine Events eigene Stornierungsbedingungen (Fristen, Erstattungsquoten, Gebühren) fest. Diese werden dem Nutzer vor dem Kauf transparent angezeigt und für das jeweilige Ticket bindend eingefroren.
(2) Im Falle einer Stornierung durch den Nutzer (sofern nach den Bedingungen des Händlers zulässig) oder einer Absage durch den Veranstalter erfolgt die Rückerstattung automatisch anteilig oder vollständig über Stripe auf das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel (Dauer in der Regel 5–10 Werktage). Volo unterstützt bei der technischen Rückabwicklung.
§ 7 Tickets: Kostenlose Buchungen, Übertragung und Check-in
(1) Kostenlose Tickets: Bucht ein Nutzer ein kostenloses Ticket, erfolgt dies ohne Zahlung. Storniert der Nutzer dieses, wird der Platz im Kontingent wieder freigegeben.
(2) Ticket-Übertragung: Ein erworbenes Ticket kann innerhalb der App einmalig an einen anderen registrierten Nutzer übertragen werden. Hierbei werden die hinterlegten Reisenden-Daten durch die des neuen Inhabers ersetzt. Eine weitere Übertragung ist ausgeschlossen.
(3) Gewerbliches Weiterverkaufsverbot: Der gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf von Tickets (Zweitmarkt) ist strengstens untersagt.
(4) Check-in: Der Zugang zur Veranstaltung erfolgt über einen QR-Code in der App, der vom Veranstalter einmalig entwertet wird. Der Veranstalter ist berechtigt, die Identität anhand eines amtlichen Ausweises abzugleichen.
§ 8 Community-Regeln, Inhalte und Bewertungen
(1) Nutzer können Profile erstellen, an Chats teilnehmen und Inhalte (Bilder, Texte) teilen. Es ist strengstens untersagt, rechtswidrige, beleidigende, gewaltverherrlichende, diskriminierende oder pornografische Inhalte hochzuladen.
(2) Sanktionen: Volo behält sich das Recht vor, gemeldete Inhalte zu löschen und Nutzer bei Verstößen temporär oder dauerhaft zu sperren.
(3) Lizenzeinräumung: Mit dem Hochladen von Inhalten räumt der Nutzer Volo ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht ein, diese Inhalte für die Anzeige in der App, im Web und über Share-Links zu nutzen.
(4) Bewertungen: Bewertungen für Events können nur von verifizierten Käufern abgegeben werden. Volo behält sich eine Vorab-Moderation vor. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung. Das Posten von Fake-Bewertungen oder Bewertungen gegen Gegenleistung ist untersagt.
§ 9 Referral- und Punkteprogramm
(1) Volo bietet ein Empfehlungsprogramm (Referral) über zwei Ebenen an (Ebene 1: 14 %, Ebene 2: 7 % bezogen auf die von Volo einbehaltene Netto-Provision).
(2) Punkte (1 Punkt = 1 Cent) werden dem Konto zunächst als „pending“ (ausstehend) gutgeschrieben und erst nach Ablauf der Stornofrist des jeweiligen Events bestätigt („confirmed“). Bei Stornierung des Events wird die Gutschrift storniert.
(3) Missbrauch (z. B. Eigenanwerbung, Fake-Accounts) führt zum sofortigen Verfall der Punkte und Kontosperrung. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Zuteilung von Punkten. Volo behält sich vor, das Programm oder die Provisionssätze für zukünftige Käufe anzupassen.
(4) Auszahlung für Partner: Partner können sich Beträge ab 10,00 € monatlich in Euro auszahlen lassen. Der Partner ist für die ordnungsgemäße steuerliche Deklaration (Einkommensteuer etc.) dieser Einnahmen selbst verantwortlich.
§ 10 Datenaufbewahrung bei Ticketbuchungen
(1) Bei der Buchung von Tickets über die Volo-Plattform erhebt der Anbieter die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Angaben der Ticketinhaber (Name, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum).
(2) Bei kostenlosen Tickets werden diese Angaben 30 Tage nach Ende der jeweiligen Veranstaltung automatisiert anonymisiert. Bei entgeltlichen Tickets bewahrt der Anbieter die buchungsbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten (insbesondere § 147 AO) auf.
(3) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten regelt die Datenschutzerklärung.
Teil C: Händler-AGB (Plattformvertrag)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, die als Händler, Dienstleister oder Veranstalter (nachfolgend „Händler“) die Plattform Volo zur Vermarktung von Tickets nutzen.
§ 2 Zulassung, Registrierung und KYC
(1) Volo behält sich das Recht vor, Registrierungsanfragen von Händlern ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(2) Der Händler ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu Unternehmen, Rechtsform und Steuernummer (z. B. USt-ID, Kleinunternehmerstatus) zu machen.
(3) Zur Abwicklung von Zahlungen ist der Händler verpflichtet, den Verifizierungsprozess (KYC – Know Your Customer) des Zahlungsdienstleisters Stripe erfolgreich abzuschließen.
§ 3 Pflichten des Händlers und Vertragsschluss
(1) Der Händler stellt seine Events selbstständig auf Volo ein. Er ist allein verantwortlich für die Richtigkeit der Veranstaltungsdaten, Endpreise sowie die Einhaltung der Impressumspflicht und sonstiger gesetzlicher Informationspflichten.
(2) Verkauft der Händler ein Ticket über Volo, kommt der Vertrag ausschließlich zwischen ihm und dem Endkunden zustande. Der Händler ist zur vertragsgemäßen Durchführung der Veranstaltung verpflichtet.
§ 4 Vergütung, Provision und Auszahlung
(1) Für die erfolgreiche Vermittlung behält Volo eine Provision in Höhe des individuell vereinbarten Satzes (Standard: 12,5 %) auf den Brutto-Ticketpreis ein. Die Provision wird technisch als „Application Fee“ direkt via Stripe Connect einbehalten.
(2) Volo stellt dem Händler über die Provisionstransaktionen Rechnungen aus (Provision zzgl. 19 % USt.). Der Händler stellt dem Endkunden die Rechnung über den vollen Ticketpreis aus.
(3) Die Auszahlung der abzüglich Provision verbleibenden Beträge an den Händler erfolgt automatisiert nach dem vom Händler im Stripe-Dashboard konfigurierten Zeitplan.
§ 5 Storno, Refunds und Reverse Transfers
(1) Der Händler hinterlegt pro Event verbindliche Stornobedingungen. Tritt der Kunde fristgerecht zurück oder sagt der Händler das Event ab, ist der Ticketpreis zu erstatten.
(2) Der Händler ermächtigt Volo ausdrücklich, berechtigte Rückerstattungen an Endkunden über Stripe automatisiert auszulösen.
(3) Reicht das Stripe-Guthaben des Händlers für Refunds nicht aus, ermächtigt der Händler Volo und Stripe, den Differenzbetrag von seinem hinterlegten Bankkonto einzuziehen (Stripe-Debit / Reverse Transfer). Volo erstattet in solchen Fällen seinen Provisionsanteil anteilig zurück.
§ 6 Steuern, DAC7 und PStTG-Meldepflichten
(1) Der Händler ist für die Abführung der Umsatzsteuer auf den verkauften Ticketpreis allein verantwortlich. Handelt der Händler als Kleinunternehmer (§ 19 UStG), hat er Volo darüber bei der Registrierung zu informieren.
(2) Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG / DAC7): Volo ist als Plattformbetreiber gesetzlich verpflichtet, bestimmte Händlerumsätze und Stammdaten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Der Händler verpflichtet sich, Volo alle hierfür erforderlichen Daten (Steuer-ID, Anschrift etc.) auf Anfrage unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
§ 7 Bewertungen und Moderation
Der Händler ist damit einverstanden, dass Endkunden verifizierte Bewertungen zu seinen Veranstaltungen hinterlassen. Volo moderiert diese Bewertungen nach objektiven Kriterien. Der Händler hat keinen Anspruch auf Löschung von Bewertungen, es sei denn, diese verstoßen erwiesenermaßen gegen geltendes Recht (z. B. Schmähkritik).
§ 8 Sperrung und Kündigung
(1) Volo ist berechtigt, den Händler bei Betrugsverdacht, ungewöhnlich hohen Storno-/Chargeback-Raten, Beschwerden von Endkunden oder bei Entzug der Stripe-Berechtigung (Deauthorisierung) vorübergehend oder dauerhaft zu sperren.
(2) Eine Sperrung führt zum sofortigen Verkaufsstopp neuer Tickets. Bereits verkaufte Tickets behalten ihre Gültigkeit. Der Händler hat das Recht auf Anhörung.
§ 9 Haftung und Freistellung
(1) Volo haftet als reiner Vermittler nicht für die Durchführung, Qualität oder Sicherheit der vom Händler angebotenen Events.
(2) Der Händler stellt Volo von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich Endkunden) frei, die auf einer Pflichtverletzung des Händlers, dem Ausfall eines Events oder der Verletzung von Rechten Dritter (z. B. durch Urheberrechtsverletzungen in Eventbildern) beruhen. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 10 Schlussbestimmungen und Änderungsvorbehalt
(1) Volo behält sich vor, diese Händler-AGB jederzeit zu ändern. Händler werden über Änderungen per E-Mail informiert. Widerspricht der Händler nicht innerhalb von 4 Wochen, gelten die geänderten AGB als angenommen (Zustimmungsfiktion).
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von Volo.